Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124 über die Veröffentlichungspflichten zu Lasten von Rechtssubjekten, welche von der öffentlichen Körperschaft Beiträge oder Beihilfen, in Form von Geldmitteln oder Sachleistungen erhalten, möchten wir informieren:Die Autonome Provinz Bozen hat unser Ansuchen vom 14.04.2023 am 26.02.2024 bewilligt und für die Notstromversorgung Pfitscherjoch-Haus den einmaligen Beitrag in Höhe von Euro 16.049,00 gewährt.